FAHRZEUG DIE ICH MIT DEM DEM A1 (ab 16 Jahre) fahren darf

Führerscheinklasse: A, A2, A1

Die seit dem 1. Januar 2016 für neue Fahrzeugtypen verbindliche EU-Verordnung 168/2013/EU zur Typgenehmigung schreibt für neu zuzulassende Krafträder über 125 cm³ Hubraum und über 11 kW Leistung serienmäßig ein Antiblockiersystem vor.

Von |2024-04-04T08:48:03+02:0021. November, 2019|Kategorien: Allgemein neu, News|
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