Motorrad fahren mit dem Autoführerschein – Wie gehts?

Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.

A1 Fahrzeuge

FAHRSCHULEN:

Michael Biehn

Mobil: 0171 / 811 73 86
Rathausgasse 9
73457 Essingen

robbys.® GmbH
Ansprechpartner:  Robert Trautmann Jr.
Fahrschule Leinweber
Ansprechpartner:  Johannes Leinweber
Telefonnummer:   0171/8822074
E-Mail:  Jo.Lei@gmx.de
Hauptstraße 5
73450 Neresheim

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Von |2020-01-10T10:27:07+01:0010. Januar, 2020|Kategorien: News, TOPSTORY|
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