FAHRZEUG DIE ICH MIT DEM DEM A2* fahren darf

Führerscheinklasse: A2

Fahrzeuge SMC R / Enduro 690, DUKE  790 L & 890 L, Adventure 790 & 890 können auf die Führerscheinklasse gegen eine Gebühr auf 44PS gedrosselt werden. Hier wird das Fahrzeug gedrosselt,  sowie ein Gutachten erstellt.

*Der Motorradführerschein A2 berechtigt zum Fahren eines Kraftrades mit folgenden Merkmalen:

  • Motorleistung: maximal 35 kW – wenn gedrosselt, darf die Ausgangsleitung nicht mehr als 70 kW betragen
  • Verhältnis von Leistung und Gewicht: 0,2 kW/kg

Ein Motorrad laut A2-Führerschein darf also lediglich maximal 48 PS vorweisen. Wer ein schnelleres Modell fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A.

Die seit dem 1. Januar 2016 für neue Fahrzeugtypen verbindliche EU-Verordnung 168/2013/EU zur Typgenehmigung schreibt für neu zuzulassende Krafträder über 125 cm³ Hubraum und über 11 kW Leistung serienmäßig ein Antiblockiersystem vor.

Ausnahmen gelten für Wettbewerbs-Enduros und Trialmaschinen.

Von |2024-04-04T08:48:03+02:0021. November, 2019|Kategorien: Allgemein neu, News, Service|
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